Auf der Basis des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Krankenversicherer, handelnd durch „santésuisse“ und den „Schweizerischen Versicherungsverband“, am 29. April 1996 die privatrechtliche Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG errichtet. Das Ziel der Stiftung ist es, Aufgaben zum Nutzen und Wohle der schweizerischen Wohnbevölkerung, der Volkswirtschaft und des Gesundheitswesens zu bündeln und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten umzusetzen
Mit den von uns wahrgenommenen Aufgaben schlagen wir Brücken zwischen Versicherten und Versicherern, zwischen den Patienten und den Ärzten, Brücken zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften und zwischen unserem Land und den EU-/EFTA-Staaten bzw. UK, zum wirtschaftlichen Wohl der Bevölkerung in der Schweiz und in Europa.
Bestimmte Aufgaben können nur gemeinsam bewältigt werden. Dafür sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Gründung einer Stiftung für alle Krankenversicherer vor. Diese privatrechtliche Stiftung wurde von den Krankenversicherern auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des KVG (1. Januar 1996) unter der Bezeichnung „Gemeinsame Einrichtung KVG“ gegründet. Wir, die Gemeinsame Einrichtung KVG, lösen komplexe Aufgaben in der Krankenversicherung. Diese öffentlich-rechtlichen Aufgaben (vgl. Download) werden uns vom Parlament, vom Bundesrat, von einzelnen Kantonen und dem Verband der Krankenversicherer übertragen.