Im Kanton Zug sind die Einwohnergemeinden für die Kontrolle der Versicherungspflicht nach Art. 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zuständig. In Sachen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bietet die Gemeinsame Einrichtung KVG im Rahmen der Beratungsvereinbarung folgende Dienstleistungen an:
Die Beratungsvereinbarung besteht ausschliesslich zwischen den Einwohnergemeinden des Kantons Zug und der Gemeinsamen Einrichtung KVG.
Formular B (Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht / Meldeformular für Studierende mit Aufenthalt in der Schweiz
Formular D (Bestätigung des Arbeitgebers für entsandte Arbeitnehmerinnen/-nehmer aus Nicht-Vertragsstaaten zur Befreiung – Garantieerklärung
Formular E (Bestätigung der ausländischen privaten Krankenversicherung für Personen aus einem EU-/EFTA-Staat mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkei