Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht von Einwohnern des Kantons Glarus sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Kanton Glarus erwerbstätig sind.
Wer im Kanton Glarus erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Glarus haben innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht sowie Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Kantons Glarus unter www.gl.ch -> Verwaltung -> Finanzen und Gesundheit -> Gesundheit -> Krankenversicherung
Übermitteln Sie uns Ihre Angaben elektronisch – und Sie erhalten innerhalb von drei Tagen einen Entscheid
Gesuch online einreichenOffizieller und einziger, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellter Rechner für die Krankenkassenprämien. Die Berechnung erfolgt anonym, unabhängig und werbefrei.
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