Die Gemeinsame Einrichtung KVG entscheidet über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht von Einwohnern des Kantons Appenzell Ausserrhoden sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwerbstätig sind.
Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).
Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden unter www.ar.ch -> Verwaltung -> Departement Gesundheit und Soziales -> Departementssekretariat -> KVG-Versicherungspflicht
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Gesuch online einreichenOffizieller und einziger, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellter Rechner für die Krankenkassenprämien. Die Berechnung erfolgt anonym, unabhängig und werbefrei.
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