Wer zwar in der Schweiz versichert, in der EU, in Island, Norwegen oder im UK wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Damit soll die Prämienbelastung der Krankenversicherung eines Haushaltes auf einer vertretbaren Summe gehalten werden.

Eine Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner (in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen) mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder UK wird ausgerichtet, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • In der Schweiz nach KVG versichert
  • Jahresprämien (inklusive die der nichterwerbstätigen Familienangehörigen) der Krankenversicherung übersteigen 6% ihres Bruttorenteneinkommens (Renteneinkommen, Unterhaltsbeiträge, Vermögenserträge)
  • das anrechenbare Vermögen (inklusive dasjenige der Familienangehörigen) übersteigt den Wert von CHF 100‘000.- beziehungsweise CHF 150‘000.- für Haushalte mit Kindern nicht

Auszahlung

Die Beiträge werden durch die Gemeinsame Einrichtung KVG direkt dem schweizerischen Krankenversicherer vergütet. Der Krankenversicherer reduziert die Prämien rückwirkend ab Anspruchsbeginn um den entsprechenden Betrag. Eine direkte Auszahlung an die Versicherten erfolgt nicht.

Die Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden, da keine automatische Meldung erfolgt.

Antrag

Antrag Prämienverbilligung

Erneuerung des Antrages auf Prämienverbilligung
Infoblatt 2024

Berechnung

Beispiel

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