Schutz Ihrer Personendaten im Rahmen der Verarbeitung durch die Gemeinsamen Einrichtung KVG

Die Gemeinsame Einrichtung KVG untersteht den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes über den Datenschutz (DSG), des Gesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Sie ist berechtigt, Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, zu bearbeiten, die sie benötigt, um die ihr nach dem KVG übertragenen Aufgaben zu erfüllen (Art. 84 KVG). Der Umgang mit den Daten ist im Bearbeitungsreglement geregelt, welches Sie hier (Link Corporate governance) finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht. Soweit die Abklärung Ihrer Ansprüche es erfordert, sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäss Auskunft zu geben. Bei Bedarf verlangt die Gemeinsame Einrichtung KVG von Ihren behandelnden Ärzten eine genaue Diagnose und zusätzliche Auskünfte medizinischer Natur zu Händen ihres Vertrauensarztes. Wünschen Sie Auskunft über Ihre Daten, welche die Gemeinsame Einrichtung KVG über Sie bearbeitet, wenden Sie sich bitte per E-Mail an datenschutz-gekvg@kvg.org oder per Brief an die Gemeinsame Einrichtung KVG, Datenschutz, Industriestrasse 78, 4600 Olten und legen Sie einen Identitätsnachweis bei.

Erhalt Steuerbestätigung

Ihre Steuerbestätigung wird Ihnen zu Begin des Jahres umgehend in Ihrer Kundenapp (Apple Store / Google Play Store) / Ihrem Online-Kundenportal zum Download bereitgestellt.

Besitzen Sie noch kein Benutzerkonto für unser Kundenapp (Apple Store / Google Play Store) / Online-Kundenportal, senden wir Ihnen die Steuerbestätigung einmal jährlich per Post zu. Diese wird Anfang des Jahres versendet und trifft in der Regel Ende Januar bei Ihnen ein

Benötigen Sie erneut eine Steuerbestätigung, bestellen Sie diese per E-Mail an info@kvg.org. Vermerken Sie bei der Bestellung Ihre Versichertennummer sowie das betroffene Steuerjahr.

Vollmacht

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