Internationale Leistungsaushilfe

Die Gemeinsame Einrichtung KVG koordiniert für die ganze Schweiz die Anspruchsprüfung, kontrolliert die Rechnungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglichen und tariflichen Vereinbarungen und nimmt die Abrechnung der Behandlungskosten vor sowie anschliessend die Weiterverrechnung an die zuständige Krankenversicherung im Ausland. Geldleistungen (Taggelder) werden nicht über die Gemeinsame Einrichtung KVG, sondern direkt von der zuständigen Krankenversicherung im Ausland bezahlt.

Voraussetzungen

Mit Ihrem gesetzlichen Versicherungsschutz in der EU/EFTA oder im UK haben Sie Anspruch auf dieselben Leistungen wie Versicherte in der Schweiz und beteiligen sich an den Behandlungskosten. Im Auftrag Ihrer Krankenversicherung übernehmen wir die Kosten für medizinische Behandlungen in der Schweiz und verrechnen sie an Ihre Krankenversicherung weiter (internationale Leistungsaushilfe). Ohne diesen Versicherungsschutz ist keine Betreuung und Kostenübernahme durch uns möglich.

Unsere Leistungen basieren auf dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU1 und sind nur möglich, wenn die Voraussetzungen des EU-Koordinationsrechts erfüllt sind. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenversicherung geprüft, wobei Informationen ausgetauscht werden.2

1Anhang II des Freizügigkeitsabkommen, Art. 17, 24, 26 Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 987/2009
2Art. 76-78 Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Rückerstattung

Die Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer erfolgt gemäss den geltenden kantonalen Verträgen und Tarifen. Die Behandlungskosten können auf zwei Arten abgerechnet werden:

1. Die Leistungserbringer stellen die Rechnung an die Gemeinsame Einrichtung KVG (Tiers payant)
2. Die Leistungserbringer stellen die Rechnung an die versicherten Personen (Tiers garant)

Falls Sie die Rechnung selbst bezahlen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Damit wir eine rasche und unentgeltliche Rückerstattung garantieren können, benötigen wir von Ihnen die Rechnung, eine Kopie Ihres Anspruchsnachweises sowie Ihre vollständigen Bankangaben:

IBAN (International Bank Account Number)
BIC (Bank Identifier Code)
Name und Adresse der Bank
Kontoinhaber/-in und Adresse

Senden Sie uns die Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail an info@kvg.org.

Leistungsabrechnung

Mit der Leistungsabrechnung wird ersichtlich, welche Behandlungen und Leistungen übernommen wurden und wie hoch Ihre Kostenbeteiligung ist. Sie sehen, welche offenen Beträge (Tiers payant) zu begleichen sind und ob ein Guthaben zu Ihren Gunsten (Tiers garant) besteht. Zudem werden die relevanten Informationen zu Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag und nicht versicherte Leistungen aufgeführt. Ebenso sind die Daten des Leistungserbringers und die Daten der Behandlung dargestellt.

Muster Leistungsabrechnung

Leistungsabrechnung Tiers payant

Leistungsabrechnung Tiers garant

Rechnungsrückweisungen

Wurde aufgrund fehlender Unterlagen die Rechnung zurückgewiesen, senden Sie die notwendigen Unterlagen zusammen mit dem Rückforderungsbeleg und mit Verweis auf die Versichertennummer als PDF-Datei per E-Mail an info@kvg.org. Die Voraussetzungen zur Prüfung der Rückerstattung finden Sie in der Checkliste.

Check-Liste Rechnungsrückweisungen

Check-Liste Rechnungsrückweisungen

Tarifschutz

Die Leistungserbringer sind verpflichtet, Ihnen mit einem gesetzlichen Versicherungsschutz aus der EU/EFTA bzw. aus dem UK, die gleichen gesetzlichen Leistungen zu den gleichen Bedingungen wie einer in der Schweiz versicherten Person zu gewähren. Der Leistungsanspruch, die anwendbaren Tarife und die Kostenbeteiligung richten sich im Behandlungsfall deshalb nach schweizerischem Krankenversicherungsrecht. Das schweizerische Krankenversicherungsgesetz KVG erlaubt es Ihnen, unter den für die Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringern, die für die Behandlung geeignet sind, frei zu wählen.

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