Kostenbeteiligung

Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen. Diese Kostenbeteiligung besteht bei Personen, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten (z.B. Touristen) aus einer Pauschale für Franchise und Selbstbehalt. Sie leisten zudem einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital.

  • Die Pauschale beträgt CHF 92 pro 30 Tage für Erwachsene und CHF 33 für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
  • Der tägliche Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital beträgt CHF 15 für Personen ab 25 Jahren.
  • Bei Mutterschaftsleistungen wird grundsätzlich keine Kostenbeteiligung erhoben.

Dieser 30-Tage-Zeitraum für die Berechnung der Kostenbeteiligung beginnt mit dem ersten Behandlungstag.

Bei Direktzahlung der Rechnung durch die Gemeinsame Einrichtung KVG an den Leistungserbringer (tiers payant) wird die Kostenbeteiligung der versicherten Person im Nachhinein separat in Rechnung gestellt oder bei Rückerstattung an die versicherte Person (tiers garant) direkt vom Betrag abgezogen.

Rückerstattung

Die Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer erfolgt gemäss den unterschiedlichen kantonalen Verträgen und Tarifen entweder an die Gemeinsame Einrichtung KVG (tiers payant) oder an die versicherte Person (tiers garant). Damit wir eine rasche und unentgeltliche Rückerstattung garantieren können, benötigen wir von Ihnen die Originalrechnung, eine Kopie Ihres Anspruchsnachweises sowie Ihre vollständigen Bankangaben:

  • IBAN (International Bank Account Number)
  • BIC (Bank Identifier Code)
  • Name und Adresse der Bank
  • Kontoinhaber und Adresse
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