Informationen zu Kostenbeteiligung und Rückerstattung
Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen. Diese Kostenbeteiligung besteht bei Personen, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten (z.B. Touristen) aus einer Pauschale für Franchise und Selbstbehalt. Sie leisten zudem einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital.
Dieser 30-Tage-Zeitraum für die Berechnung der Kostenbeteiligung beginnt mit dem ersten Behandlungstag.
Bei Direktzahlung der Rechnung durch die Gemeinsame Einrichtung KVG an den Leistungserbringer (tiers payant) wird die Kostenbeteiligung der versicherten Person im Nachhinein separat in Rechnung gestellt oder bei Rückerstattung an die versicherte Person (tiers garant) direkt vom Betrag abgezogen.
Die Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer erfolgt gemäss den unterschiedlichen kantonalen Verträgen und Tarifen entweder an die Gemeinsame Einrichtung KVG (tiers payant) oder an die versicherte Person (tiers garant). Damit wir eine rasche und unentgeltliche Rückerstattung garantieren können, benötigen wir von Ihnen die Originalrechnung, eine Kopie Ihres Anspruchsnachweises sowie Ihre vollständigen Bankangaben: