Personen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA oder des UK angehören, haben Anspruch auf medizinische Behandlungen bei Krankheit, Nichtberufsunfall oder Mutterschaft, wenn sie in der Schweiz wohnen und Staatsangehörige der EU/EFTA bzw. des UK oder deren Familienangehörige sind. Die Gemeinsame Einrichtung KVG nimmt für die ganze Schweiz die Anspruchsprüfung vor und koordiniert die Abrechnung der Behandlungskosten sowie die Weiterverrechnung an die zuständige Krankenversicherung im Ausland.

Im Auftrag Ihrer Krankenversicherung übernehmen wir für Sie die Kosten für medizinische Behandlungen in der Schweiz und verrechnen sie an Ihrer Krankenversicherung weiter (internationale Leistungsaushilfe). Die Kosten trägt somit weiterhin Ihre Krankenversicherung. Ohne den Versicherungsschutz bei Ihrer Versicherung ist demzufolge auch keine Betreuung und keine Übernahme der Leistungskosten durch uns mehr möglich. Unsere Betreuung und die Übernahme der Leistungskosten basieren auf dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (Anhang II des Freizügigkeitsabkommen, Art. 17, 24, 26 Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 987/2009) und ist des Weiteren nur so lange möglich, als die Voraussetzungen des EU-Koordinationsrechts erfüllt sind. Dies prüfen wir in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenversicherung und tauschen zu diesem Zweck Informationen aus (Art. 76-78 Verordnung (EG) Nr. 883/2004).

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und weiterhin der Versicherungspflicht in seinem Heimatstaat untersteht, lässt sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG eintragen. Für die Eintragung wird die von der Krankenversicherung ausgestellte, gültige Anspruchsbescheinigung S1 benötigt. Alternativ kann uns Ihre Krankenversicherung die Anspruchsbescheinigung auf elektronischem Wege übermitteln.

Die Behandlungskosten können nur dann über die Gemeinsame Einrichtung KVG abgerechnet werden, wenn die Anspruchsbescheinigung gültig und aktuell ist.

Eintragung

Senden Sie uns zunächst die gültige Anspruchsbescheinigung zu. Sie erhalten anschliessend einen Fragebogen. Die Angaben auf dem Fragebogen dienen dazu abzuklären, ob die Eintragung generell möglich ist oder ob Sie krankenversicherungspflichtig in der Schweiz sind. Die Versicherungspflicht der Erwerbstätigen richtet sich nach dem Ort ihrer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (Erwerbsortprinzip). Die Versicherungspflicht der Rentnerinnen und Rentner richtet sich nach der Herkunft ihrer Renten. Kinder sind im Wohnstaat versicherungspflichtig, wenn ein Elternteilt im Wohnstaat erwerbstätig ist oder eine Rente aus diesem bezieht. Die Dauer des Anspruchs auf internationale Leistungsaushilfe ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der Anspruchsbescheinigung. Besteht eine Versicherungspflicht in der Schweiz, entfällt der Anspruch, die Leistungen über die internationale Leistungsaushilfe zu Lasten Ihrer Krankenversicherung abzurechnen. Wenn aus einem der oben genannten Gründe die Registrierung für die Leistungsaushilfe verweigert werden muss, erhält die zuständige kantonale Behörde eine Mitteilung. Es ist grundsätzlich Sache der kantonalen Behörden, die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz zu kontrollieren (Art. 6 KVG).

Leistungsanspruch

Wer schliesslich für die Leistungsaushilfe registriert wird, erhält eine Versichertenkarte. Diese gilt als Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber den Leistungserbringern in der Schweiz. Leistungserbringer sind z.B. Krankenhäuser, Ärzte, Physiotherapeuten etc. Der Anspruch besteht auf alle im schweizerischen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Leistungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen – mit Ausnahme von Geldleistungen (Taggelder). Dasselbe gilt für die nicht erwerbstätigen, anspruchsberechtigten Familienangehörigen.

Bereits im Besitz eines Anspruchsnachweises

Drucken Sie den Fragebogen aus und senden ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Anspruchsnachweis an uns.

Fragebogen

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Familienangehörige eines im Ausland lebenden und versicherten Erwerbstätigen

Fragebogen für Rentner und Rentenantragsteller

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