Die Fallabwicklung für die Internationale Leistungsaushilfe in der Schweiz erfolgt vollständig über digitale Plattformen. Die Leistungserbringer profitieren von einem sicheren Prozess und einer effizienten Fallabwicklung. Der digitalisierte Prozess greift nahtlos in die nachgelagerten digitalen Abläufe mit den EU/EFTA-Staaten und UK.
Bei der Leistungsaushilfe erhalten Personen, die in der EU/EFTA oder im UK gesetzlich krankenversichert sind, Leistungen für Behandlungen in der Schweiz gemäss KVG. Der Leistungsanspruch, die anwendbaren Tarife und die Kostenbeteiligung richten sich im Behandlungsfall nach KVG.
MehrDie Fallanmeldung erfolgt mit der GE KVG Check-in App direkt vor Ort beim Leistungserbringer.
MehrRechnungsrückweisungen werden mit der konsequenten und korrekten digitalen Fallabwicklung verhindert. Bei einer erfolgreichen Anmeldung via GE KVG Check-In für die Leistungsaushilfe ist unsere Zuständigkeit gegeben und wir können Ihnen im Einzelfall Auskunft geben. Die Checkliste unterstützt sie um die anderen Fälle selbständig zu prüfen und zu bereinigen.
Wurde aufgrund fehlender Unterlagen die Rechnung zurückgewiesen? Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail an info@kvg.org. Im Anschluss übermitteln Sie uns die Rechnung unter Eingabe der Versichertennummer erneut elektronisch.