Allgemeines

Versicherte einer Schweizer Krankenversicherung haben während ihres vorübergehenden Aufenthalts in der EU/EFTA oder im UK Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Grundlage hierfür ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese Karte wird von Ihrem Krankenversicherer ausgestellt, bei welchem Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, KVG) abgeschlossen haben und verleiht Ihnen den Anspruch auf Sachleistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Der Leistungsanspruch richtet sich nach den Vorschriften des gesetzlichen Krankenversicherungssystems im Aufenthaltsstaat und entspricht den Bedingungen und Kosten, wie sie auch für die Versicherten des jeweiligen Landes gelten. Sie sollten die Europäische Krankenversicherungskarte in jedem Fall mit sich tragen.

Muster der Europäischen Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren?

Einige Krankenversicherer verfügen über Servicetelefonnummern (Hotlines), bei welchen Sie telefonisch Unterstützung erhalten. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherer vor Ihrer Abreise ins Ausland und wenden Sie sich im Schadenfall direkt an diesen.

Die Leistungskataloge der EU/EFTA bzw. des UK bieten oftmals ähnliche Leistungen wie Sie sie aus der Schweiz kennen. Allerdings sind unterschiedliche Zahlungsmodalitäten und vor allem auch andere Kostenbeteiligungen zu berücksichtigen.

Wählen Sie hier das Ihrem Aufenthaltsstaat entsprechende Informationsblatt und lesen Sie es aufmerksam durch. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Krankenversicherer in der Schweiz.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, gesunden Aufenthalt!


* Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

** Island, Liechtenstein, Norwegen

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