Im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs wendet die Gemeinsame Einrichtung KVG verschiedene rechtlichen Grundlagen an.
Die Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung KVG basieren auf Art. 18 KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) und Art. 19 – 22 KVV (Verordnung über die Krankenversicherung).
Im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs wendet die Gemeinsame Einrichtung KVG die folgenden rechtlichen Grundlagen an: