Die Gemeinsame Einrichtung KVG nimmt die vollständige Kontrolle der Versicherungspflicht der Einwohner sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger des Kantons Basel-Stadt wahr. Sie entscheidet zudem über Gesuche um Befreiung von der Versicherungspflicht.
Wer im Kanton Basel-Stadt erwerbstätig ist oder wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen. In bestimmten Fällen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Bearbeitung eines Gesuchs wird vom Kanton Basel-Stadt ein Durchführungskostenbeitrag von 75 Franken erhoben. Detaillierte Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind unter Versicherungspflicht zu finden.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Basel-Stadt haben innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Erwerbstätigkeit eine obligatorische Krankenversicherung (KVG) abzuschliessen oder sich bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen (Optionsrecht).
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht sowie Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Amts für Sozialbeiträge Basel-Stadt unter www.asb.bs.ch -> Krankenversicherung
Übermitteln Sie uns Ihre Angaben elektronisch – und Sie erhalten innerhalb von drei Tagen einen Entscheid
Gesuch online einreichenOffizieller und einziger, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellter Rechner für die Krankenkassenprämien. Die Berechnung erfolgt anonym, unabhängig und werbefrei.
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