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Personen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA angehören, haben während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen, sofern sie Staatsangehörige der EU/EFTA, Familienangehörige eines EU/EFTA-Staatsbürgers, Staatenlose oder Flüchtlinge sind.
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Wer in der Schweiz versichert, in der EU, Island, Norwegen oder im UK wohnhaft ist und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.
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