Informationen für Personen, die in der EU/EFTA oder im UK krankenversichert sind.
Personen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA oder des UK angehören, haben Anspruch auf medizinische Behandlungen bei Krankheit, Nichtberufsunfall oder Mutterschaft, wenn sie in der Schweiz wohnen und Staatsangehörige der EU/EFTA bzw. des UK oder deren Familienangehörige sind.
MehrPersonen, die einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem der EU/EFTA oder des UK angehören, haben während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen, sofern sie Staatsangehörige der EU/EFTA bzw. des UK, deren Familienangehörige, Staatenlose oder Flüchtlinge sind.
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